Knapp 700 Kunden in den verschiedensten Branchen genießen die Vorteile unserer Energiekostenoptimierungen mit der Unterstützung von 43 Lieferanten.
Vielleicht wollen Sie auch dazu gehören?
Neben Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf, senden Sie uns Ihre letzte verfügbare Jahresabrechnung und Ihr eventuelles Schreiben des Energielieferanten bezüglich Preisanpassung und sagen Sie uns, was Sie gerade monatlich für Ihre Energie zahlen.
Unsere Kunden stehen bei uns immer im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie die Dienstleistung finden, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
Unser Ziel ist es, dass Sie mit unseren Dienstleistungen rundum zufrieden sind. Deshalb beraten wir Sie nicht nur vor der Bestellung professionell: Auch danach sind wir gerne für Sie da und unterstützen Sie zuverlässig.
Wir bieten Ihnen bei Bedarf, das heißt bei Ablauf des aktuellen Energieliefervertrages, oder nach Wunsch auch gerne davor einen telefonischen oder persönlichen Servicetermin an, um die neuen Dienstleistungen an die geänderten Bedürfnisse oder an die geänderten Märkte anzupassen.
Der Energielieferant gewährt neben der Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum (bis zum Jahresende, bis 12 Monate, oder bis zum Ende des nächsten Jahres etc.) einen Rabatt (in Prozenten) für das erste Jahr, quasi als Willkommensgeschenk für neue Kunden. Der Kunde zahlt aber einen deutlich höheren Preis im Voraus und bekommt den Rabatt erst mit der Teiljahresrechnung oder Jahresrechnung vergütet.
Der Energielieferant gewährt eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum, oft bis zum Jahresende, oder 12 Monate lang, oder bis zum Ende des nächsten Jahres.
Basis ist die Strompreisbörse. Es gibt einen stündlich angepassten Strompreis. Die meisten Lieferanten nehmen den Monatsdurchschnittspreis für die Berechnung des Verbrauchs an. Oft wird ein fiktiver Preis, der üblicherweise etwas höher ist, als der tatsächliche Strompreis für das Monatsakonto herangezogen, um Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. Üblicherweise sollte die Jahresabrechnung ein Guthaben ausweisen, sofern der Kunde nicht mehr Strom als im Vertrag hinterlegt ist verbraucht hat.
Aktuelle Börsenpreise finden Sie hier:
https://www.epexspot.com/en/market-data
Hier kann der Lieferant nach den geänderten AGB's den Tarif in einem gewissen Zeitraum beliebig an die Marktsituation einmal oder mehrmals anpassen.
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